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Lexikon

Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit dient zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Sie soll Gefahren und Unfälle minimieren, um die persönliche Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden. 

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist dies einer der wichtigsten Bestandteile eines Unternehmens, nicht nur aus humanen Gründen, sondern auch aus wirtschaftlicher Perspektive. Gesundheitsbedingte Ausfälle, wie zum Beispiel Unfälle oder berufsbedingte Erkrankungen, verursachen einem Unternehmen oder der Gesellschaft zusätzliche Kosten. Das Fehlen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes wirken sich häufig auf die Produkt- oder Dienstleistungsqualität aus, d.h. auf Probleme aus betrieblicher Organisation oder Führung. Eine persönliche strafrechtliche oder zivilrechtliche Belangung der Verantwortlichen (Geschäftsführer, betr. Vorgesetzte, Meister oder Personen im Aufsichtsrat), die Arbeit beauftragen oder zulassen, erfolgt, wenn die Normen der jeweiligen Branche nicht eingehalten werden.

Zum Arbeitsschutz gehören auch Aspekte wie die ordnungsgemäße Montage von Regalen inklusive des Anfahrschutzes und die regelmäßigen Regalinspektionen, der Einsatz von Auffangwannen sowie Abrollsicherungen und/oder Durchschubsicherungen und nicht zuletzt die Berücksichtigung der vorgegebenen Fachlasten und Feldlasten.