Regalsicherheit und Vorschriften – häufige Fragen
Was gilt für Regale im Betrieb? Anfahrschutz, Verankerung, Kippsicherung, Belastungsangaben – mit den Abschnitten aus Betriebssicherheitsverordnung und DGUV-Regelwerk. Zusammengestellt von den Regalprüfern und Monteuren der EKD Montage und Service GmbH, Zwickau.
Welche Vorschriften gelten für Regale im Betrieb?
Die Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regale sind Arbeitsmittel, der Arbeitgeber muss ihre Gefährdungen beurteilen und Prüfungen festlegen. Konkret wird es in zwei Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
- DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ – Bau, Ausrüstung, Betrieb
- DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ – Prüfung und Schadensbewertung nach DIN EN 15635
Die früher oft zitierte DGUV Regel 108-007 ist zurückgezogen. Ihr Inhalt steht jetzt in der DGUV Information 208-061.
Ist ein Anfahrschutz an Regalen verpflichtend?
Ja, an den Eckbereichen ortsfester Regale, die mit Staplern oder anderen nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden (DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.5). Die Vorgaben:
- mindestens 0,3 m hoch, empfohlen 400 mm
- nimmt mindestens 400 J auf
- gelb-schwarze Gefahrenkennzeichnung
- verformt oder defekt: zeitnah ersetzen
Wann muss ein Regal im Boden verankert werden?
Immer dann, wenn es sonst nicht in jedem Betriebszustand standsicher ist (DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.1). Regale, die mit Fördermitteln wie Staplern be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein – etwa durch Verbindung untereinander oder mit geeigneten Bauwerksteilen. Bei Palettenregalen heißt das in der Praxis: Verankerung in der Bodenplatte nach Vorgabe des Herstellers. Für Kragarmregale nennt Abschnitt 4.3.1.1 die Verankerung ausdrücklich.
Wann muss ein Regal gegen Kippen gesichert werden?
Handbeladene Regale gelten nach DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.1 als standsicher, wenn die oberste Ablage nicht höher liegt als das Fünffache der Regaltiefe. Bei Schränken mit Flügeltüren liegt die Grenze beim Vierfachen der Schranktiefe.
Beispiel: Ein 400 mm tiefes Fachbodenregal mit oberster Ablage über 2000 mm braucht eine zusätzliche Sicherung – Verbindung mit dem Nachbarregal, Rückwand-Kopplung oder Befestigung an der Wand.
Was ist die Fachlast, was die Feldlast?
Die Fachlast ist die Last, die in ein Fach eingebracht werden darf. Die Feldlast ist die Summe aller Fachlasten in einem Feld – also zwischen zwei Rahmen oder Ständern. Beide gelten in der Regel für gleichmäßig verteilte Last (DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.7.1).
Wichtig: Die Feldlast ist meist kleiner als Fachlast mal Anzahl der Fächer. Wer jedes Fach voll belädt, kann das Feld überlasten.
Brauchen Regale ein Belastungsschild?
Ja. Zulässige Fach- und Feldlasten und die maximale Last der Ladeeinheit müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein (DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.7.1). Ausgenommen sind nur handbeladene Regale und Schränke mit weniger als 200 kg Fachlast und weniger als 1000 kg Feldlast. Bei Kragarmregalen gehören die zulässigen Lasten je Kragarm und Stütze dazu (4.2.7.2).
Wie gerade muss ein Regal stehen?
Regale müssen lotrecht aufgestellt sein. Die Abweichung darf nicht mehr als 1/200 der Stützenhöhe betragen (DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.6). Bei einer 6000 mm hohen Stütze sind das höchstens 30 mm.
Brauchen Palettenregale eine Durchschubsicherung?
Die nicht zur Be- und Entladung vorgesehenen Seiten müssen gegen herabfallende Ladeeinheiten gesichert sein (DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.4.1). Abschnitt 4.2.4.3 verlangt Durchschiebesicherungen, die bis mindestens 150 mm Höhe wirken; Abschnitt 4.2.4.4 nennt als Ausnahme einen Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm. Über Regaldurchgängen muss Ladegut immer gegen Herabfallen gesichert sein (4.2.4.2).
Darf man auf Regale klettern?
Nein. Die Verhaltensregeln in Anhang 4 der DGUV Information 208-061 sind eindeutig: nicht am Regal hochklettern, nicht durch leere Fächer der untersten Ebene laufen. Wer zu Wartungszwecken in ein Regal einsteigen muss, braucht Absturzsicherung und Schutzhelm mit Kinnriemen. Für höhere Fächer gibt es Regalleitern.
Was ist zu tun, wenn ein Regal beschädigt ist?
Schaden sofort melden, Fach entlasten, Bereich sperren. Mängel, die Beschäftigte gefährden können, müssen unverzüglich behoben werden; bis dahin ist das Regal der Benutzung zu entziehen (DGUV Information 208-061, Abschnitt 5.1.5). Nach einem Anfahrschaden muss eine befähigte Person prüfen, bevor wieder eingelagert wird (§ 14 Abs. 3 BetrSichV).
Wer ist im Betrieb für die Regalsicherheit verantwortlich?
Der Arbeitgeber. Er beurteilt die Gefährdungen, legt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV) und sorgt dafür, dass Mängel behoben werden. Die regelmäßigen Sichtkontrollen übernimmt meist der Lagerverantwortliche, die Jahresprüfung eine zur Prüfung befähigte Person.
Fragen zur Sicherheit Ihrer Regalanlage?
Telefon 0375 2721890 · E-Mail regal-service@ekd-montageservice.de
Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3, 14; DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (11/2023, aktualisiert 07/2024); DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ (06/2020). Stand: November 2026.