Regalprüfung – häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Regalprüfung nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung. Geprüft wird von den eigenen Regalprüfern der EKD Montage und Service GmbH aus Zwickau – herstellerunabhängig, in ganz Deutschland und Österreich.
Wann ist ein Regal prüfpflichtig?
Jedes Regal, das im Betrieb als Arbeitsmittel genutzt wird und Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist. Das regelt § 14 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wird ein Regal mit Gabelstapler oder anderen Flurförderzeugen be- oder entladen, ist dieser Einfluss immer gegeben (DGUV Information 208-043, Abschnitt 1).
Dazu kommt die Prüfung vor der ersten Nutzung nach der Montage, nach jedem Umbau und nach Ereignissen wie einem Anfahrschaden (§ 14 Abs. 1 und 3 BetrSichV).
Wie oft muss die Regalprüfung durchgeführt werden?
Mindestens alle 12 Monate durch eine zur Prüfung befähigte Person. Diese Frist nennt die DGUV Information 208-043 mit Verweis auf DIN EN 15635.
Zwischen den Jahresprüfungen kontrolliert der Betreiber selbst: wöchentlich oder in Abständen, die er nach seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt. Bei viel Staplerverkehr kann die Frist kürzer sein. Festlegen muss sie der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
Sind Fachbodenregale prüfpflichtig?
Grundsätzlich ja. Die DGUV Information 208-043 nennt Fachbodenregale ausdrücklich. Nur wenn ein Regal ausschließlich von Hand beladen wird und Schäden verursachende Einflüsse ausgeschlossen sind, darf auf die wiederkehrende Prüfung verzichtet werden – begründet in der Gefährdungsbeurteilung.
Fährt im Gang ein Hubwagen, gilt die Ausnahme schon nicht mehr. Unsere Empfehlung: im selben Termin mitprüfen lassen. Der Mehraufwand ist gering.
Wer darf Regalprüfungen durchführen?
Eine zur Prüfung befähigte Person. Nach § 2 Abs. 6 BetrSichV hat sie durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse. Bei der Prüfung ist sie fachlich nicht weisungsgebunden (§ 14 Abs. 6 BetrSichV).
Das kann eigenes Personal sein oder ein externer Prüfer. Bei der EKD Montage und Service GmbH prüfen eigene, zertifizierte Regalprüfer, die täglich mit Regalanlagen arbeiten.
Prüft ihr auch Regale anderer Hersteller?
Ja. Wir prüfen herstellerunabhängig alle gängigen Regalsysteme – Palettenregale, Fachbodenregale, Weitspannregale, Kragarmregale und weitere. Für die Bewertung brauchen wir die Belastungsangaben am Regal. Fehlen sie, steht das im Prüfbericht.
Prüft ihr Leitern und Auffangwannen im selben Termin?
Ja. Unsere Regalprüfer prüfen Leitern, Tritte und Auffangwannen beim selben Besuch mit. Sie sparen damit einen zweiten Termin und eine zweite Anfahrt.
Wie läuft eine Regalprüfung bei EKD ab?
Wir vereinbaren einen Termin und gehen die Anlage Regal für Regal ab. Geprüft werden Stützen, Traversen, Verbände, Fußplatten und Verankerung, Sicherungsstifte, Anfahrschutz, lotrechter Stand und die Belastungsangaben.
Jeden Schaden erfassen wir digital mit Ort, Bauteil und Gefährdungsstufe. Sie erhalten den Prüfbericht, die Anlage bekommt die Prüfplakette. Die Plakette dokumentiert die durchgeführte Prüfung. Festgestellte Mängel stehen im Bericht – ihre Beseitigung ist ein eigener Auftrag, den wir auf Wunsch anbieten.
Was bedeuten grün, orange und rot im Prüfbericht?
Das sind die Gefährdungsstufen aus DIN EN 15635, beschrieben in der DGUV Information 208-043, Abschnitt 4.
- Grün: Schaden im zulässigen Bereich. Bauteil kennzeichnen und beobachten.
- Orange: so bald wie möglich instand setzen. Ein entlastetes Fach darf vorher nicht wieder beladen werden. Unsere Vorgabe: Instandsetzung innerhalb von 4 Wochen.
- Rot: Regal sofort entlasten und sperren, bis es repariert ist.
Was muss im Prüfbericht stehen?
§ 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt mindestens: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person, bei rein elektronischen Berichten eine elektronische Signatur. Der Bericht ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Nach Reparaturen empfiehlt die DGUV, die Unterlagen über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzuheben.
Muss ein Regal nach einem Anfahrschaden geprüft werden?
Ja, vor der weiteren Nutzung. § 14 Abs. 3 BetrSichV verlangt eine außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, die die Sicherheit beeinträchtigen können – ein Staplerunfall gehört dazu. Bis dahin: Fach entlasten, Bereich absperren, Prüfer anfordern.
Was passiert, wenn Regale nicht geprüft werden?
Wer prüfpflichtige Regale ohne Prüfung nutzt, handelt ordnungswidrig (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 28 BetrSichV). Das kann ein Bußgeld nach dem Arbeitsschutzgesetz nach sich ziehen.
Das größere Risiko ist ein Unfall. Dann fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung zuerst nach dem letzten Prüfbericht.
Was kostet eine Regalprüfung?
Das hängt von Größe und Standort der Anlage ab. Sie bekommen von uns ein Angebot. Dafür brauchen wir die ungefähre Zahl der Regalfelder oder Palettenstellplätze, den Standort und – falls gewünscht – Leitern und Auffangwannen, die mitgeprüft werden sollen. Der Prüfbericht ist im Angebot enthalten.
Wo prüft EKD?
In ganz Deutschland und in Österreich. Unsere Regalprüfer sind nach Postleitzahlgebieten eingeteilt. Sitz der EKD Montage und Service GmbH ist Zwickau.
Anfahrschutz, Verankerung, Belastungsangaben: FAQ Regalsicherheit und Vorschriften · Aufbau und Umbau: FAQ Regalmontage
Regalprüfung anfragen
Telefon 0375 2721890 · E-Mail regal-service@ekd-montageservice.de
Mehr zur Regalprüfung: regal-pruefung.eu
Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 2, 3, 14, 22; DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ (06/2020); DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (11/2023, aktualisiert 07/2024). Stand: November 2026.